Verbandsaufsichten
Aufgaben der Verbandsaufsicht
Bezüglich der Durchführung und den Ergebnissen der Wettkämpfe ist
darauf zu achten, dass:
die Wettkampfanlagen und -geräte, die Zeitmessung und andere Messvorrichtungen, soweit
solche benutzt werden, den Regeln entsprechen,
die Anfangs- und Steigerungshöhen im Hoch-/Stabhochsprung (insbesondere bei
Mehrkämpfen) eingehalten werden,
die korrekten Ergebnisse nebst der Windgeschwindigkeit soweit diese anzugeben ist, in die
Wettkampfprotokolle eingetragen, diese übersichtlich geführt und ausgewertet werden,
Pflichten der Verbandsaufsicht
Der Aufsichtführende (Verbandsaufsicht) soll mit den „Offiziellen“ der Veranstaltung
vertrauensvoll zusammenarbeiten (Regel 120 IWR). Beanstandungen oder
Beobachtungen, die zu einem Einspruch / Berufung (Regel 146 IWR) führen können,
sollen möglichst im Vorfeld mit den Offiziellen oder den Schiedsrichtern besprochen
werden, mit dem Ziel, sie auszuräumen.
Der Aufsichtführende soll nicht in den laufenden Wettbewerb eingreifen, jedoch seinen
sachkundigen Rat anbieten.
Bei Meinungsverschiedenheiten über vermeintliche Mängel, die nicht einvernehmlich
gelöst werden können, hat er seine Wahrnehmungen und die Gegenmeinung in dem
Veranstaltungsbericht zu vermerken.
Alle Beobachtungen bzw. Feststellungen, die Einfluss auf die Bewertung und Anerkennung
einer Leistung haben, sind in den Veranstaltungsbericht aufzunehmen.
Er ist von dem Aufsichtführenden mit zu unterschreiben, danach hat er darauf
hinzuwirken, dass Abdrucke des Veranstaltungsberichts den Ergebnislisten beigefügt werden.
Auszug aus einem DLV-Merkblatt vom März 2007